Vertragsbedingungen für die Nutzung unserer digitalen Zulassungssoftware
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der KfzGo GmbH, Sengerweg 10, 51107 Köln (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Partner") über die Nutzung der Software zur digitalen Fahrzeugzulassung (nachfolgend "Software").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Partners die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(1) Gegenstand dieser AGB ist die zeitlich befristete Überlassung der Software des Anbieters zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) sowie die Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Die Software dient der Unterstützung bei der digitalen Abwicklung von Zulassungsvorgängen für Kraftfahrzeuge und ermöglicht dem Partner die effiziente Durchführung von Zulassungsprozessen für seine Kunden.
(3) Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
(1) Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Partner kann ein Angebot über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Anbieters, per E-Mail, Telefon oder schriftlich abgeben. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Anbieter oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Software zustande.
(3) Der Anbieter behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Anbieter stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Partner erreichbar ist.
(2) Der Anbieter räumt dem Partner das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(3) Der Partner ist berechtigt, seinen Kunden (z.B. Autohäusern, Fahrzeughändlern oder Flottenbetreibern) die Mitnutzung der Software zu gestatten, sofern dies ausschließlich im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit des Partners erfolgt. Der Partner bleibt in diesem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB durch seine Kunden verantwortlich.
(4) Die Software darf ausschließlich zu den in diesen AGB beschriebenen Zwecken genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt, insbesondere das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren, zu vermieten oder zu verleihen.
(1) Der Partner zahlt an den Anbieter für die Nutzung der Software die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Preisliste des Anbieters.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen oder per Überweisung bezahlt.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu ändern. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 10% ist der Partner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
(1) Der Partner ist verpflichtet, die zur Nutzung der Software erforderliche technische Infrastruktur (insbesondere Hardware, Webbrowser und Internetverbindung) auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
(2) Der Partner ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
(3) Der Partner ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Die Rechte des Partners bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Partner ist verpflichtet, Mängel der Software unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Mängelmeldung hat eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels zu enthalten.
(3) Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Der Anbieter kann nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.
(1) Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, werden die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Der Anbieter wird den Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: August 2025